Der Artikel 140 des Elan-Gesetzes (verabschiedet Ende 2018) führt das Mietpreisregulierungssystem für Bewerberstädte ein, insbesondere für Paris, und zwar für einen Zeitraum von 5 Jahren als Experiment. Die Mietpreisregulierung in Paris ist seit Ende Juli 2019 wieder in Kraft, unabhängig von der Art des als Hauptwohnsitz vermieteten Objekts. Bei Luxusimmobilien können Vermieter eine zusätzliche Miete verlangen, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen. Die Mietpreisregulierung gemäß dem Elan-Gesetz: Wie funktioniert das? Die Mietpreisregulierung kehrt also im Rahmen des Elan-Gesetzes in Bewerberstädte zurück. Für Paris wurden im Mai 2019 Referenzmieten veröffentlicht, die nicht überschritten werden dürfen. Um die Mietpreisregulierung einzuhalten, muss ein Vermieter die Miete (ohne Nebenkosten) zwischen der reduzierten Referenzmiete (30 % unter der Referenzmiete) und der erhöhten Referenzmiete (20 % über der Referenzmiete) festlegen. Zur Information finden Vermieter die Referenzmieten pro Viertel auf der Website der Direction Régionale et Interdépartementale de l'Hébergement et du Logement (DRIHL). Wie kann man die Mietpreisregulierung durch zusätzliche Zahlungen umgehen? Um zu verhindern, dass das Mietangebot abnimmt, insbesondere in angespannten Gebieten, in denen es für die Bevölkerung schwierig ist, eine Unterkunft zu finden, hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass Vermieter zusätzliche Zahlungen verlangen dürfen. Aber Achtung: Diese Zusatzzahlung muss unbedingt im Mietvertrag erwähnt werden. Sie wird zur Grundmiete hinzugefügt. Es gibt keine genaue Definition dieser Zusatzzahlung; der Gesetzgeber spricht von außergewöhnlichen Merkmalen im Vergleich zu anderen Wohnungen derselben Kategorie in der Umgebung. Das Fehlen einer durch das Gesetz festgelegten Merkmalliste kann zu Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern vor der departementalen Schlichtungskommission führen. Denn der Mieter kann diese Kommission innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des Mietvertrags mit dieser Klausel anrufen. Um gerechtfertigt zu sein, muss eine Zusatzzahlung Elemente enthalten, die über das Übliche hinausgehen, erläutert die DRIHL. Zum Beispiel werden die Bereitstellung eines Parkplatzes oder eines Abstellraums als im Mietpreis enthaltene Elemente betrachtet. Gleiches gilt für Haushaltsgeräte wie Kühlschrank, Geschirrspüler oder Backofen, die vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden. Ein schöner Ausblick rechtfertigt nicht immer eine Zusatzzahlung. Die Schlichtungskommission von Paris hat jedoch anerkannt, dass ein privater Garten im 16. Arrondissement von Paris ein gesuchtes und daher außergewöhnliches Element ist, das die Anwendung einer Zusatzzahlung rechtfertigen kann. Im Streitfall wird die Schlichtungskommission der DRIHL über die außergewöhnliche Klassifizierung des Elements entscheiden, das die Anwendung dieser Zusatzzahlung gerechtfertigt hat. Investieren Sie in Luxusimmobilien mit Michaël Zingraf Real Estate Mit langjähriger Erfahrung im Bereich des Luxusimmobilienmarktes und einem breiten Portfolio an Immobilien unterstützen und begleiten Sie die Experten von Michaël Zingraf Real Estate bei Ihren Investitionsprojekten im Mietwohnungsbereich.