Die Mietpreisbegrenzung in Lyon

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Die Mietpreisbegrenzung in Lyon

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Seit November 2021 hat die Metropole Lyon ein neues Mietpreisregelungsprogramm in den Städten Lyon und Villeurbanne eingeführt, das bis November 2026 in Kraft bleibt. Diese Städte sind seit einigen Jahren von hoher Mietbelastung betroffen, daher wurde am 23. November 2018 ein Gesetz verabschiedet, um gegen überhöhte Mieten vorzugehen und übermäßige Mietsteigerungen zu begrenzen. Dieses Programm bleibt bis November 2026 in Kraft.

Das Prinzip der Mietpreisregelung

Die Mietpreisregelung besteht darin, eine Obergrenze festzulegen, die Vermieter nicht überschreiten dürfen. Der Vermieter legt einen Referenzmietpreis pro Quadratmeter sowie einen erhöhten Referenzmietpreis pro Quadratmeter fest, der nicht mehr als 20% übersteigen darf. Die Referenzmieten werden anhand verschiedener Kriterien festgelegt, wie z. B. Anzahl der Zimmer, Lage, Baujahr und Art der Vermietung (möbliert/unmöbliert).

Betroffene Wohnungen

Die Mietpreisregelung gilt für leerstehende oder möblierte Wohnungen, egal ob sie als Hauptwohnsitz oder gewerblich genutzt werden. Die Mietpreisregelung gilt nicht für folgende Wohnungen: Sozialwohnungen, durch die Anah geförderte Wohnungen, Ferienwohnungen und möblierte Wohnungen in Servicewohnanlagen.

Wie man den Mietpreisrahmen seiner Wohnung kennt

Die Website Toodego ermöglicht es Vermietern, die zulässige Miete zu erfahren und Mietern zu prüfen, ob ihre Miete der festgelegten Obergrenze entspricht. Ein Simulator steht unter folgendem Link zur Verfügung: https://demarches.toodego.com/logement/encadrement-des-loyers/

Sanktionen für Vermieter

Wenn der Vermieter die Mietpreisregelung nicht einhält, kann er auf Anordnung des Präfekten gezwungen werden, die Miete zu senken und dem Mieter die "überzahlte" Miete zurückzuerstatten. Wenn er ablehnt, kann er mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 € für Privatpersonen und 15.000 € für juristische Personen wie einer SCI belegt werden.

(dernière mise à jour 21 Sep 2023 à 02:09 )